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Der Beschluss vom 18.08.2017 ist seit dem 26.09.2017 unanfechtbar mit der Rechtsfolge, dass Beteiligte an dem Verfahren mit Nachforderungen, Anträgen, Widersprüchen nicht mehr gehört werden können und die Zuständigkeit der Flurbereinigungsbehörde erlischt.
Formulare - Merkblätter zum Ausfüllen und Ausdrucken